Die Schweizer Großbank Credit Suisse hat die jüngsten Turbulenzen, ausgelöst durch die amerikanische Regionalbanken-Krise, nicht überlebt und wird jetzt zwangsverkauft an den großen Wettbewerber UBS. Ein Vorgang, der sicherlich viele Fragen aufwirft, angesichts der strukturellen Schwäche der CS, die als systemrelevant eingestuft wurde, aber im Grunde nachvollziehbar ist und womöglich für die UBS tendenziell auch ein klasse Geschäft sein wird. Denn die UBS zahlt gerade einmal 3 Mrd. CHF (in eigenen Aktien) für einen vermuteten bilanziellen Unternehmenswert von 14 bis 15 Mrd. CHF für die CS Group. Allerdings: der Aufreger ist ein anderer.

Denn für die Rettung der CS sollen vor allem die Gläubiger der AT1-Anleihen der Credit Suisse bluten. Und das ist in der Ausgestaltung ein Vorgang, der wohl noch lange die Gerichte beschäftigen wird. Wobei klar gesagt werden muss: AT1-Anleihen, umgangssprachlich auch CoCos (Contingent Convertible Bonds) genannt, wurden nach der Finanzkrise explizit dafür geschaffen, um bei Banken-Schieflagen den Steuerzahler so lang wie möglich herauszuhalten.

Deshalb gab und gibt es auch eine ganz klare Rangfolge der Investoren und Gläubiger. Erst müssen die Aktionäre bei einer Sanierung oder bei einem Konkurs etc. mit ihren Eigenkapitalanteil geradestehen. Dann kommen die AT1-Gläubiger, die für die entsprechende Anrechnung dieser Anleihen auf das Eigenkapital regelmäßig eine weit über dem Marktdurchschnitt liegende Verzinsung bekommen haben. Erst dann geht es in den entsprechenden Rängen nach hinten weiter.

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