[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die aktuelle Gerichtsentscheidung und insbesondere die mitgelieferte Begründung könnten auch für ein anderes Fusions-Projekt entscheidend werden. Dabei geht es um T-Mobile US und seinen potentiellen Übernahmepartner Sprint. Bislang stand eine Zustimmung der Wettbewerbsbehörden auf der Kippe. Bereits vor einigen Jahren war diese Kombination bekanntlich untersagt worden. Und auch aktuell stand es bisher bestenfalls 50:50.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]Doch nun könnten beide Unternehmen gegenüber den Kartellbehörden zu Recht darauf hinweisen, dass die Übernahme von Time Warner durch AT&T auch die Wettbewerbsposition von AT&T im Mobilfunk stärken könnte. Warum dann nicht die Fusion zwischen T-Mobile US und Sprint genehmigt werden sollte, wäre unverständlich. Wir würden an dieser Stelle sogar soweit gehen, dass bei einem Versagen der Zustimmung TMobile US durchaus vor Gericht ziehen sollte.
Und noch ein dritter Gewinner?
Von © ICM Concept GmbH|2018-06-15T12:51:16+02:0014.06.2018|Kategorien: Anleihenmarkt|Kommentare deaktiviert für Und noch ein dritter Gewinner?
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