[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Folgende hat auf den ersten Blick eher technischen Charakter. Doch für die praktischen Rahmenbedingungen an den Anleihenmärkten ergibt  sich doch eine deutliche Tragweite. Es geht um neue Referenzsätze bei Zinsen. Sie erinnern sich:[/vc_column_text][vc_column_text]In den vergangenen Jahren kamen immer wieder Manipulationen der bisherigen Referenzzinssätze wie LIBOR, EURIBOR und EONIA durch beteiligte  Banken ans Licht. Das hat diese Referenzzinssätze, die als Grundlage für etliche Derivate wie auch beispielsweise für variabel verzinste Anleihen eine große  Rolle spielen, letztlich stark in ihrer Vertrauensstellung am Markt beschädigt. Deshalb hatten in den vergangenen Jahren die großen Noten- und Zentralbanken beschlossen, hier neue Zinssätze zu definieren.[/vc_column_text][vc_column_text]Für die Bankbranche sicherlich ein absoluter Kraftakt, der auch nicht sehr billig werden wird. Denn letztlich fallen nicht nur etliche  Vertragsänderungen an, sondern müssen auch IT-Systeme grundlegend neu aufgestellt werden. Das gilt insbesondere im Retail-Geschäft, während im  Interbankenhandel in der Regel meist Rahmenverträge vorherrschen, die den Arbeitsaufwand einer Umstellung entsprechend überschaubar halten.[/vc_column_text][vc_column_text]Hinzu kommt, dass die neuen Zinssätze sehr unterschiedlich ausgestattet sind. Wie Sie der folgenden Übersicht entnehmen können, gibt es  sowohl gesicherte als auch ungesicherte Übernacht-Zinssätze. In der praktischen Umsetzung befürchten Marktteilnehmer hier, dass es womöglich in  Krisensituationen zu einer höheren Volatilität als bei den bisherigen Referenzzinssätzen kommen könnte.[/vc_column_text][vc_column_text]Dennoch: Angesichts der Manipulationen ist es notwendig, hier einen Schnitt zu machen. Da die Marktteilnehmer noch bis zum 1. Januar 2022 Zeit haben,  alles vorzubereiten, ist wohl kaum mit einem Chaos zu rechnen. Dass beispielsweise die EZB bereits ab Oktober beginnt, den neuen Übernacht- Zinssatz Estr zu veröffentlichen, dürfte dafür sorgen, dass sich alle Marktteilnehmer langsam an die Neuerungen gewöhnen können.[/vc_column_text][vc_single_image image=“33004″ img_size=“full“][vc_column_text]Für Sie als Anleger heißt das konkret, dass Sie spätestens ab nächstem Jahr wohl besonders bei neuen variabel verzinsten Anleihen auf die neuen Abkürzungen stoßen werden. Allerdings ist zumindest in der Eurozone geplant, den bisherigen Referenzzins EONIA mit einem  entsprechenden Risikoaufschlag von 8,5 Basispunkten bis Ende 2021 nebenher laufen zu lassen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]