[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Verkauf der HSH Nordbank an die beiden Private-Equity-Investoren Cerberus und J.C. Flowers kommt ins Schlingern. Dabei entzündet sich der neue Streit an gegenteiligen Vorstellungen zum zukünftigen Einlagenschutz. Als Landesbank ist die HSH noch im Sicherungsverbund der Sparkassen. Nach einem Verkauf soll und muss die Bank in das Einlagensicherungssystem der privaten Banken wechseln. Soweit erst einmal die klaren Aspekte.[/vc_column_text][vc_column_text]Doch damit fangen die Probleme erst richtig an. Denn es gilt für den Ausstieg aus der öffentlich-rechtlichen Absicherung eine Frist von zwei Jahren. Demgegenüber muss die HSH vor Aufnahme bei den privaten Banken eine Bewerbungsfrist von drei Jahren hinter sich bringen. Klingt einfach, doch der Bundesverband deutscher Banken hebt schon einmal das Stoppschild hoch. Dem ursprünglichen Gedanken, dass quasi die Bewerbungsfrist noch unter einem öffentlich-rechtlichen Sicherungsdach beginnt, erteilte er eine Absage.[/vc_column_text][vc_column_text]In der Praxis würde dies heißen, dass die HSH drei Jahre am Stück ohne entsprechendes Einlagensicherungssystem am Markt unterwegs sein müsste. Das wollen natürlich die potenziellen Käufer nicht riskieren und versuchen, eine entsprechende Drohkulisse hinsichtlich eines Scheiterns des Verkaufes aufzubauen. Laut Kaufvertrag ist zwar die Mitgliedschaft im Einlagensicherungssystem der Privatbanken keine Voraussetzung für die generelle Übernahme. Doch ohne Einlagensicherung dürfte die europäische Bankenaufsicht der Übernahme kaum zustimmen.

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