Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ICM InvestmentBank AG, Meinekestr. 26, 10719 Berlin

nachfolgend „ICM“ genannt

Stand: 30. Mai 2022

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser AGB, der Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich der Ausführungsgrundsätze, der Hinweise zur Auftragserteilung und von Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten

1.1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen ICM und Kunde. Daneben gelten die Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich der Ausführungsgrundsätze, die Hinweise zur Auftragserteilung und die jeweiligen Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten, z. B. für die Vermögensverwaltung. Die Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen, die Hinweise zur Auftragserteilung und die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten können Abweichungen/Ergänzungen von diesen AGB enthalten. Diese AGB und die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten und die Hinweise zur Auftragserteilung werden mit dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich aller darin enthaltenen Informationen (z. B. hinsichtlich der Ausführungsgrundsätze, Darstellung möglicher Interessenkonflikte etc.) werden de Kunden vor Vertragsschluss in Textform erteilt und werden, sofern ein Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, Bestandteil des jeweiligen Kundenvertrages.

1.2. Änderungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, der Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich der Ausführungsgrundsätze, die Hinweise zur Auftragserteilung und von Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt. Hat der Kunde mit ICM im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg, z. B. per E-Mail, vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege mitgeteilt werden.

2. Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehung und Auskünfte

2.1. Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehung
Das Vertragsverhältnis zwischen ICM und Kunde ist von Vertrauen geprägt. ICM ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen ICM Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf ICM nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen, sonstige rechtliche Regelungen oder behördliche Anordnungen dies gebieten oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

2.2. Auskünfte
ICM erteilt grundsätzlich keine Auskünfte, es sei denn, ICM ist vom Kunden dazu ausdrücklich ermächtigt.

3. Haftung von ICM, weitergeleitete Aufträge, Störung des Betriebes und Mitverschulden des Kunden

3.1. Haftungsgrundsätze
ICM haftet bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen für ein Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) ihrer Mitarbeiter. Soweit sich ICM anderer Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient, haftet ICM nur für deren sorgfältige Auswahl. Soweit Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.

3.2. Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass ICM einen Dritten mit der weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt ICM den Auftrag auch dadurch, wenn sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von ICM auf die sorgfältige Auswahl des Dritten.

3.3. Störung des Betriebes
ICM haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, hoheitliche Verfügungen) im In- oder Ausland eintreten.

3.4. Mitverschulden des Kunden
Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, z. B. durch Verletzung von Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang ICM und Kunde den Schaden zu tragen haben.

4. Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Erklärungen des Kunden
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen ICM und Kunde hat der Kunde alle Erklärungen, insbesondere zu seiner Identifikation, seinen persönlichen Verhältnissen, Kenntnissen und Erfahrungen, Mittelherkunft, zum Kontoinhaber, zum wirtschaftlich Berechtigten, zum Vertreter und zu dessen Vertretungsmacht, nach § 63 Abs. 10, § 64 Abs. 3, 4 WpHG, Art. 54 und 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, zur Prüfung der Geeignetheit und alle zur Beurteilung seiner Kundeneinstufung notwendigen Angaben sowie die weiteren im Rahmen des persönlichen Datenanalysebogens zu machenden Angaben unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zumachen.

4.2. Mitteilungspflichten des Kunden
Der Kunde hat jede Änderung in seinen Verhältnissen, in Bezug auf seine früheren Angaben, Änderungen des Namens, der Anschrift, Erlöschen oder Veränderungen von Vollmacht oder sonstige Änderungen in den nach Ziffer 4.1. abgegebenen Erklärungen unverzüglich und in Textform (auch elektronisch, soweit elektronische Kommunikation vereinbart ist) ICM mitzuteilen.

4.3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Mitteilungen, Berichte, Belege, Auszüge, Depotmitteilungen, Erträgnisaufstellungen, Wertpapier- und sonstige Abrechnungen von ICM oder anderen Vertragsparteien, die zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen von ICM im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen ICM und dem Kunden von ICM eingeschaltet sind, wie z. B. der kontoführenden Bank, der Depot führenden Stelle unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen dagegen hat der Kunde unverzüglich – spätestens mit einer Frist von vier Wochen – in Textform gegenüber ICM zu erheben. Gehen solche Mitteilungen dem Kunden nicht oder nicht fristgerecht zu, so hat der Kunde ICM unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.

5. Kommunikation mit dem Kunden
Der Kunde erklärt mit der Angabe seiner E-Mail Adresse sein Einverständnis dazu, dass die notwendige Kommunikation zwischen ICM und Kunden, sofern Textform erforderlich ist, per E-Mail erfolgt, es sei denn, diese Form der Kommunikation ist ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen.

6. Kosten, Gebühren, Provisionen
Die für die jeweils zwischen ICM und Kunden vereinbarte Dienstleistung werden Kosten, Gebühren und Provisionen berechnet, die sich aus den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen ergeben.

7. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden
Der Kunde kann gegen Forderungen von ICM nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine solche Aufrechnung kann nur in Textform erklärt werden.

8. Kündigung

8.1. Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann alle Vereinbarungen mit ICM jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen, es sei denn, es ist eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart.

8.2. Kündigung durch ICM
ICM kann alle Vereinbarungen mit dem Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, es sei denn, ICM hat entweder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder es ist eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart.

9. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber ICM auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, ICM seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird ICM eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf ICM denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn ICM bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist (z. B. bei Anfechtung des Testaments), oder wenn ICM infolge Fahrlässigkeit dies nicht bekannt geworden ist.

10. Entschädigungseinrichtung

10.1. Entschädigungseinrichtung
ICM ist aufgrund gesetzlicher Regelungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Die EdW ist zu erreichen unter:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Behrenstr. 31, 10117 Berlin – Mitte, Telefon 030 – 203699-5626, Telefax 030 – 203699-5630, E-Mail: mail@e-d-w.de, Internet www.e-dw.de.

10.2. Entschädigungsumfang
Der Umfang des Entschädigungsanspruches bestimmt sich nach § 4 des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) und ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EUMitgliedes oder auf Euro lauten. Auch sind bestimmte Unternehmen/Personen von einer möglichen Entschädigung nach dem AnlEntG ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Institut sind ebenfalls nicht von dem Entschädigungsanspruch nach AnlEntG erfasst. Näheres dazu ist auf der Seite www.e-d-w.de enthalten.

11. Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher

11.1. Schlichtungsstelle
ICM ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. und nimmt am Verbraucherstreitschlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. teil. Dort hat ein Kunde, der Verbraucher ist (vgl. dazu § 13 BGB), die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit ICM die Schlichtungsstelle des Verbandes unter VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/ anzurufen. Näheres ist auf der Seite des VuV unter www.vuv.de oder dem obigen Link abrufbar. Auf Wunsch stellt ICM dem Kunden dazu weitere Informationen zur Verfügung.

11.2. Schlichtungsantrag
Der Schlichtungsantrag ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die VuVOmbudsstelle, Stresemannallee 30, 60569 Frankfurt, Telefax: +49 69 – 66055019, E-Mail: contact@vuvombudsstelle.de zu richten.

12. Datenschutz und Einwilligung zur Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -nutzung

12.1. ICM erhebt im Zuge dieses Vertrages vom Kunden auf Grund gesetzlicher Vorgaben notwendige personenbezogene Daten, speichert, verarbeitet und nutzt diese im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). ICM ist zur Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gesetzlich nach dem KWG, WpHG, GwG und zahlreichen anderen Vorschriften verpflichtet und kann nur auf Basis der so erhobenen, gespeicherten, verarbeiteten und genutzten Daten die entsprechende Dienstleistung gegenüber dem Kunden erbringen.

12.2. Der Kunde willigt ausdrücklich in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung seiner im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten ein. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen.

12.3. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft von ICM über die bei ICM von ihm erhobenen, gespeicherten, genutzten und verarbeiteten Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsverlangen ist in Textform an die verantwortliche Stelle der ICM InvestmentBank AG – Datenschutzbeauftragter – Friedrichstr. 34, 40217 Düsseldorf, datenschutz@i-c-m.de zu richten.

12.4. Die Daten werden von ICM nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig (z. B. an die depot- und/oder kontoführende Stelle), durch sonstige Normen vorgeschrieben oder gegenüber ICM auf gesetzlicher Grundlage angeordnet (z. B. Auskunftsersuchen von Behörden).

12.5. Darüber hinaus nutzt ICM die so erhobenen, gespeicherten und verarbeiteten Daten, um den Kunden jederzeit über alle von ICM angebotenen Dienstleistungen zu informieren. In diese Art der Datennutzung willigt der Kunde ausdrücklich ein. Dieser Form der Datennutzung kann der Kunde jederzeit in Textform widersprechen.

12.6. Die von ICM zur Vertragserfüllung erhobenen personenbezogen Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung gespeichert und erst nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die mindestens 5 Jahre betragen, gelöscht.

12.7. Der Kunde hat im Hinblick auf seine von ICM erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGV), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGV), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGV), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGV), das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGV), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGV) und das Beschwerderecht an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGV).

13. Maßgebliches Recht, Sprache, Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen ICM und Kunde gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2. Sprache
Für die Geschäftsverbindung zwischen ICM und Kunde gilt ausschließlich die deutsche Sprache.

13.3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen ICM und Kunde geschuldeten Leistungen ist Berlin.

13.4. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen ICM und Kunde, einschließlich dieser AGB, der Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich der Ausführungsgrundsätze, den Hinweisen zur Auftragserteilung und den jeweiligen Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten ist – soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Berlin.

13.5. Textformerfordernis für Kundenerklärungen
Soweit für Kundenerklärungen Textform vorgeschrieben ist, ist diese auch durch eine Kundenerklärung mittels E-Mail gewahrt.

13.6. Textformerfordernis für Vertragsänderungen
Änderungen zu diesen AGB, zu den Informationen über die Wertpapierhandelsbank ICM InvestmentBank AG und ihre Dienstleistungen einschließlich der Ausführungsgrundsätze, in den Hinweisen zur Auftragserteilung und in den jeweiligen Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsarten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Das gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Ziele entspricht, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die ersetzende Bestimmung gilt sodann als von Anfang (bzw. vom Zeitpunkt der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit) an vereinbart.

Stand: 30.05.2022