[vc_row][vc_column][vc_column_text]In den Konzernzentralen der deutschen Atomkraftwerks-Betreiber dürften gestern die Sektkorken geknallt haben. Denn man konnte vor dem Bundesverfassungsgericht einen großen Sieg feiern. Die Verfassungsrichter erklärten die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer für verfassungswidrig, das entsprechende Gesetz also für nichtig.[/vc_column_text][vc_column_text]Damit haben die drei Konzerne RWE, E.ON und EnBW Anspruch auf Rückzahlung der bisher geleisteten Steuern plus Zinsen. Denn das Bundesverfassungsgericht begnügte sich nicht nur damit, die Steuer grundsätzlich für verfassungswidrig zu halten, sondern das Gesetz auch rückwirkend zu kippen, da der Bundesregierung schon von Anfang an erhebliche rechtliche Bedenken bekannt gewesen seien, sie dennoch nicht auf die Steuer verzichten wollte. In anderen Fällen ist es durchaus üblich, steuerliche Entscheidungen nicht rückwirkend zu treffen, da die entsprechenden Einnahmen in der Regel meist schon wieder ausgegeben worden sind.[/vc_column_text][vc_column_text]Es geht um Milliardenbeträge. So rechnet RWE mit rund 1,7 Mrd. EUR, während bei E.ON eine Rückzahlung von rund 2,85 Mrd. EUR zu erwarten ist. EnBW bekommt rund 1,44 Mrd. EUR zurück. Leer geht der schwedische Konzern Vattenfall aus, der bereits seit 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr in Betrieb hat und entsprechend auch nicht von der Steuer belastet worden war. Auf die Steuerrückzahlung dürften dann auch noch mehrere 100 Mio. EUR an Zinsen kommen.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]Von Seiten der Unternehmen war diesbezüglich bereits zu hören, dass man die Rückerstattung als nicht-operative Einnahmen verbuchen wird. Entsprechend sind auch keine Anpassungen bei den Gewinnprognosen zu erwarten. Dennoch ist klar, dass es mit dem Milliarden-Euro-Regen den Unternehmen deutlich leichter fallen wird, einerseits ihre Einzahlungen in den Atomfonds zu leisten, der sich um die Atom-Altlasten kümmern soll. Andererseits dürfte noch genügend Geld übrig bleiben, um das operative Geschäft weiter umzubauen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_single_image image=“16950″ img_size=“full“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]Fazit: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war überfällig und stellt damit auch noch einmal klar, dass man in Karlsruhe nationales Recht durchaus noch durchzusetzen gedenkt (zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 die Brennelementesteuer für rechtens erklärt.). Die Milliardenrückzahlungen entlasten zwar die Versorger nicht, ihre Geschäftsstrategie weiter den neuen Gegebenheiten anzupassen, aber es dürfte den Umbau zumindest finanziell erleichtern. Das spiegelt sich auch in den Anleihennotierungen wider. Wir belassen es aber in diesem Zusammenhang bei unseren bisherigen Kauf-Empfehlungen zu RWE, die wir aber unter den neuen Aspekten natürlich bestätigen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“16951″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row]