[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das war der Aufreger dieser Woche. Das Bundesverfassungsgericht sorgte mit seinem Urteil in Sachen des EZBAnleihenkaufprogramms PSPP für einen Paukenschlag. Kurz gesagt erklärten die deutschen Verfassungshüter das Programm für teilweise grundgesetzwidrig.[/vc_column_text][vc_column_text]Noch einmal zur Einordnung: Das nun infrage stehende Programm wurde im März 2015 aufgelegt und läuft auch unter dem Kürzel APP (Asset  Purchase Programm). In diesem Programm wurden auch Staatsanleihen gekauft. Insgesamt wurden hier knapp 2,2 Bio. EUR an Euro-Staatsanleihen erworben. Aktuell gibt die Zentralbank monatlich über 20 Mrd. EUR dafür aus.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]Das wohl interessanteste dabei ist die Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil gegen den  Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellt, welcher der EZB bislang quasi einen Freibrief ausstellte. Zuvor hatten sich die deutschen  Verfassungsrichter mit Kritik an der EU-Gerichtsbarkeit zurückgehalten. Man kann nur rätseln, warum Karlsruhe jetzt mit seinem Urteil kommt.  Eine Möglichkeit wäre sicherlich, dass mit dem neuesten Kaufprogramm PEPP zur Bekämpfung der Corona- Folgen ein ähnlicher Zuschnitt gewählt  wurde wie das damalige Programm, allerdings unter der Maßgabe, dass hier die bislang genannten 750 Mrd. EUR Volumen immer wieder nur als Richtgröße genannt wurden und auch Werte darüber hinaus möglich wären. 

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