[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am deutschen Immobilienmarkt scheint die Fusion zwischen den beiden Immobilienkonzern Aroundtown und TLG festgezurrt zu sein. Dabei haben sich beide Unternehmen inzwischen auf eine deutlich einfachere Vorgehensweise geeinigt, als es bei Bekanntwerden der ersten Fusionspläne der Fall war. Wir hatten hier in Ausgabe 36/19 dazu schon kommentiert, dass das ursprüngliche Konstrukt (die wesentlich kleinere TLG kauft sich in Aroundtown ein) eher mehr Fragen aufwirft als Lösungen. Nun wurde es relativ simpel.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]Denn Aroundtown und TLG wollen über einen reinen Aktientausch fusionieren. Dabei erhalten TLG-Aktionäre für eine eigene Aktie 3,6  Aroundtown- Papiere. Für die ganze Transaktion gibt es keine Mindestannahmeschwelle. Letztlich entscheidet die endgültige Größenordnung der Annahme über die zukünftige Geschäftsführung.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_single_image image=“36556″ img_size=“full“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]So darf TLG den Finanzvorstand in dem zukünftigen fünfköpfigen Führungsgremium benennen, falls Aroundtown mehr als 50% der  Anteile angedient werden. Aroundtown wird auf jeden Fall den CEO stellen. Sollte die Annahmequote über 66% liegen, kann TLG ein  weiteres Vorstandsmitglied benennen, wobei einer der beiden TLGManager Ko-CEO werden würde.

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