Es ist schon erstaunlich, wie stark sich in den vergangenen Jahren die Koordinatensysteme von Gesellschaft und Politik verschoben haben, wenn es um die Beurteilung der europäischen Geldpolitik geht. Nicht anders ist es zu erklären, dass die jüngsten Meldungen vom Europäischen Gerichtshof kaum wahrgenommen wurden. Immerhin ging es um nichts Geringeres als die Frage, ob die EZB-Anleihenkäufe eine unerlaubte Staatsfinanzierung darstellen oder eben nicht.
Ende letzter Woche hatte nun der EuGH-Generalsanwalt sein Gutachten über das Quantitative Easing der EZB präsentiert. Der Inhalt war wenig überraschend. Er kam zum Ergebnis, dass es sich bei dem EZB-Programm nicht um einen Verstoß handelt. Interessant seine Begründung. Denn er sieht vor allem deshalb kein Problem, weil die EZB die entsprechenden Wertpapierkäufe an den Sekundärmärkten durchgeführt habe.