[vc_row][vc_column][vc_column_text]Es ist schon erstaunlich, wie stark sich in den vergangenen Jahren die Koordinatensysteme von Gesellschaft und Politik verschoben haben, wenn es um die Beurteilung der europäischen Geldpolitik geht. Nicht anders ist es zu erklären, dass die jüngsten Meldungen vom Europäischen Gerichtshof kaum  wahrgenommen wurden. Immerhin ging es um nichts Geringeres als die Frage, ob die EZB-Anleihenkäufe eine unerlaubte  Staatsfinanzierung darstellen oder eben nicht.[/vc_column_text][vc_column_text]Ende letzter Woche hatte nun der EuGH-Generalsanwalt sein Gutachten über das Quantitative Easing der EZB präsentiert. Der Inhalt war wenig überraschend. Er kam zum Ergebnis, dass es sich bei dem EZB-Programm nicht um einen Verstoß handelt. Interessant seine Begründung. Denn er sieht vor allem deshalb kein Problem, weil die EZB die entsprechenden Wertpapierkäufe an den Sekundärmärkten durchgeführt habe.[/vc_column_text][vc_column_text]Streng ausgelegt hat er mit dieser Einschätzung natürlich Recht. Denn die entsprechenden Erlöse kamen ja nicht den Staaten direkt zugute, sondern den Besitzern der Staatsanleihen. Allerdings wird damit wesentlich ausgeblendet, dass viele Investoren nur deshalb die Bonds zuvor gekauft hatten, weil sie davon ausgehen konnten, dass ihnen die Papiere tendenziell von der EZB wieder abgekauft werden würden bzw. durch die Zentralbank ein Marktumfeld geschaffen wurde, das quasi ein Sicherheitsnetz in den Markt einzog.

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