Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Wir sind gesetzlich verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Anlageberatung
Anlagevermittlung
Abschlussvermittlung
2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine und
Anteile an Investmentfonds
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre Finanziellen Verhältnisse (Beispielfragen: Wie viel Geld haben Sie am Monatsende übrig, wie lange können Sie von Ihren Reserven leben)
Ihre Anlageziele (Beispielfragen: Was ist Ihnen bei der Geldanlage wichtig? z.B. Konservativ agieren, Rendite schlagen)
Ihr Anlagehorizont (Beispielfragen: Wie lange möchten Sie Ihr Geld anlegen? z.B. Langfristig für mehr als 5 Jahre oder nur kurzfristig (bis zu 3 Jahre).
Ihre Risikobereitschaft (Beispielfragen: Welche Wertverluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (Beispielfragen: Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (Beispielfrage: Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
2.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit mit der Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
2.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag und im Preisverzeichnis vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren.
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag online geschlossen wurde. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Durch Beratung in den Geschäftsräumen
Durch die Vorlesefunktion der Dokumente, Webseite und Apps
Das Vorlesen durch Ihren Berater oder Ihre Beraterin (sofern zutreffend)
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:
Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
3.3 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
3.3.1 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vermögensverwaltungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Wir bemühen uns, alle Sicherheits- und Datenschutzstandards zu erfüllen und gestalten sie wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss werden elektronisch wie folgt durchlaufen. Die Reihenfolge kann sich unterscheiden:
Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
Vorschlag geeigneter Anlagerichtlinien: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
Digitaler Vertragsabschluss: Nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch per Klick schließen.
Identitätsprüfung: Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren und teilweise ist dies auch in einer Postfiliale möglich.
Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagerichtlinien durch uns. Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.
Der digitalen Onboarding-Prozesses wird gegebenenfalls von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.
3.3.2 Bewertungsmethoden
Zur Bewertung der Barrierefreiheit wurden verschiedene Methoden angewendet, darunter manuelle Tests zur Überprüfung der Tastaturnavigation, Farbkontraste, Struktur und Alternativtexte sowie der Einsatz assistiver Technologien wie Screenreader.
3.3.3 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen die Anforderungen zur Barrierefreiheit auf Grundlage des Gesetzes vom 8. März 2023 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) um. Dabei richten wir uns nach den konkreten Vorgaben der Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV).
Unsere Maßnahmen orientieren sich an den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Stufen A und AA. Anforderungen der Stufe AAA sind laut EN 301 549 nicht verpflichtend, werden von uns aber in bestimmten Fällen zusätzlich umgesetzt, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
3.3.4 Bekannte Barrieren
Trotz unserer Bemühungen bestehen derzeit folgende Barrieren:
Vereinzelt verfügen interaktive Elemente nicht über aussagekräftige ARIA-Attribute.
In einigen Bereichen wird semantisches HTML noch nicht konsequent verwendet.
Vereinzelt sind Farbkontraste und Tastaturnavigation noch nicht vollständig optimiert.
PDF-Dokumente oder eingebettete Inhalte von Dritten sind unter Umständen nicht barrierefrei. (falls zutreffend)
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
4. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
In Deutschland ist für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die folgende Behörde zuständig:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Behörde ist mit Wirkung ab dem 28. Juni 2025 offiziell zuständig für die Marktüberwachung gemäß der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (EAA) durch das Gesetz vom 8. März 2023.
5. Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt und wird jährlich auf Aktualität geprüft.
6. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte.
E-Mail-Adresse
meinDepot@i-c-m.de
Telefon
+49 (0)211 – 913 868 – 0
Anschrift
ICM InvestmentBank AG | Meinekestraße 26 | 10719 Berlin