Unabhängige Vermögensverwalter dürfen keine Kundengelder annehmen, das Geld verbleibt in Depots oder auf den Konten der Kunden bei der jeweiligen konto- bzw. depotführenden Bank. Auf Grundlage einer Vollmacht verwaltet der unabhängige Vermögensverwalter das Kundendepot bzw. –konto. Er darf die Kundengelder nicht auf andere Konten oder Depots übertragen.